Endlich ist es soweit. Ihr könnt den Führerschein erwerben. Bevor es aber losgehen kann, sind noch einige Grundüberlegungen notwendig. Die nachfolgenden Infos sollen Euch dabei helfen.
Vorab wollen wir klären, welche Führerscheinklasse für Euch in Frage kommt.Führerscheinklassen:
A Motorrad; früher Klasse 1
B Pkw; früher Klasse 3
C Lkw; früher Klasse 2
D Bus; früher KOM-Schein
E Anhänger; kombinierbar mit B, C oder D
M Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
L Zugmaschinen bis 32 km/h
T Zugmaschinen größer als L
Die Voraussetzungen zum Erwerb eines Führerscheins:
- Mindesalter
- ordentlichen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland
- körperliche und geistige Eignung besitzen,
- eine Fahrschule kennen, bei der ihr euch anmeldet, und die den Fahrerlaubnis-Antrag ausstellt,
- Erste Hilfe Bescheinigung (oder LSM) & Sehtestbescheinigung
- zur Behörde gehen und dort den Antrag einreichen
In den einzelnen Städten und Gemeinden laufen die Dinge sehr unterschiedlich. Was in der einen Gemeinde gilt, muss in der Nachbargemeinde nicht richtig sein. Im Allgemeinen gibt es nichts besseres als zu einer Fahrschule Eurer Wahl zu gehen, die dann ausführlich über die bevorstehenden Wege berät.
Welche Fahrschule ist die Beste?
Zugegeben - eine schwierige Frage. Bereitet Eure Entscheidung in Ruhe vor; dazu ist es am besten, wenn man zuerst alle Fakten vergleicht. Bei der endgültigen Entscheidung solltet ihr euch aber auch von Eurem Gefühl leiten lassen.
Nur die Preislisten zu kennen, bringt Euch definitiv nicht weiter.
Mögliche Kriterien für die Auswahl einer Fahrschule:
- welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung?
- wieviele Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen stehen zur Verfügung?
- Wie modern sind die Ausbildungsräume?
- wie weit entfernt liegt die Fahrschule von zuhause?
- Ist eine Probestunde (als Mitfahrer) oder eine Probetheorieeinheit möglich?
- wie ausführlich ist die Beratung?
- wie häufig wird Theorieunterricht in der Woche angeboten?
Die Ausbildung
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung regelt, welche Inhalte den Fahrschülern vermittelt werden müssen (theoretisch und praktisch).
- Teilnahmepflicht am theoretischen Unterricht
- Sonderfahrten (das sind Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten), die erst gegen Ende der Ausbildung stattfinden
- Anpassung des Fahrverhaltens an eine Vielzahl neuer oder geänderter Verkehrsregeln
Der theoretische Unterricht ist in Lektionen zu 90 Minuten (Doppelstunden) aufgeteilt, darüber hängt in der Fahrschule ein Lehrplan aus. Jederzeit kann man mitten im Kurs neu einsteigen, denn jedes Kapitel ist in sich abgeschlossen. Es gibt Grundtheorieinhalte + Klassenspezifische Theoriethemen.
Die Praktische Ausbildung (Fahrstunden) ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen. Auch der Beste hat einmal angefangen, deshalb werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt. Es gibt ingesamt sechs Ausbildungsstufen. Erst die Fahrstunden, die man in der sogenannten Reifestufe und in der Prüfungsvorbereitungsphase (ziemlich zum Ende der Ausbildung) nimmt, bringen die nötige Sicherheit für das selbständige Fahren. Die Entscheidung, ob die Ausbildung eines Schülers abgeschlossen ist, muss der Fahrlehrer treffen.
Die Prüfung
Für fast alle Führerscheinklassen gibt es eine theoretische und ein praktische Prüfung.
Die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Ihr schon vom Übungsbogen kennt. Sie funktioniert nach dem "Kreuzchen-Prinzip", d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte). Die Prüfungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer abgenommen. Prüforganisationen sind, je nach Standort, TÜV oder DEKRA.
Die Fahrprüfung (praktische Prüfung) kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen, sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden.
Was wird geprüft?
- Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- die nötigen technischen Kenntnisse
- die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
- Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen.
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstraße und Kraftfahrtstraße bzw: Autobahn (außer Klassen M, S und T). Es gibt keine festgelegten Prüfungsstrecken.